Regel von de l'Hospital
Die Bestimmung von Funktionsgrenzwerten kann dadurch vereinfacht werden, indem man die auf
Grenzwerte der
Ableitungen zurückführt. Es gilt:
Satz 15VI (de l'Hospital)
Seien
f und
g zwei auf dem
Intervall ]a,b[ differenzierbare Funktionen. Für ein
x0∈]a,b[ gelte
f(x0)=g(x0)=0 und
g′(x0)=/0. Dann gilt:
limx→x0g(x)f(x)=limx→x0g′(x)f′(x)
unter der Voraussetzung, dass der
Grenzwert auf der rechten Seite existiert.
Beweis
g′(ξ)f′(ξ)=g(x)−g(x0)f(x)−f(x0)=g(x)f(x).
Dieses
ξ hängt aber von
x ab, also
ξ=ξ(x). Es gilt
limx→x0ξ(x)=x0 und damit
limx→x0g′(ξ(x))f′(ξ(x))=limx→x0g′(x)f′(x),
woraus die Behauptung folgt.
□
Bemerkung
Einen analogen Satz kann man für uneigentliche
Grenzwerte f(x),g(x)→∞ für
x→x0 formulieren.
Beispiele
Der in
Beispiel 5319B untersuchte
Grenzwert limx→0xsinx=1, lässt sich mit der Regel von de l'Hospital ganz einfach herleiten:
limx→0xsinx=limx→01cosx=cos(0)=1
Man kann die obige Regel auch mehrfach anwenden:
limx→0exx2=limx→0ex2x=limx→0ex2=2.
Mit der Regel können auch
Grenzwerte, die nicht die Form
00 haben, bestimmt werden. Um den
Grenzwert limx→0xx zu bestimmen, formen wir ihn um:
xx=ex⋅lnx.Leider hilft und dies auch noch nicht weiter, da
x⋅lnx auch nicht die geforderte Form hat. Daher setzen wir:
limx→0x⋅lnx=limx→0x1lnx =limx→0x2−1x1=−limx→0x=0.
Damit ist:
limx→0xx=limx→0ex⋅lnx=e0=1.
Weitere Beispiele
limx→0xex−1=limx→0x′(ex−1)′=limx→01ex=1e0=1
limx→0x2ex−1−x=limx→0(x2)′(ex−1−x)′=limx→02xex−1=limx→02xex=21
Nach unserer bisherigen Erfahrung sind wir zum Vertrauen berechtigt, dass die Natur die Realisierung des mathematisch denkbar Einfachsten ist.
Albert Einstein
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