Rekursiv definieren wir jetzt eine Folge von arithmetischen und geometrischen Mitteln:
an+1=2an+bn, bn+1=anbn.(1)
Wir wollen nun zeigen, dass die Folgen(an) und (bn) konvergieren und gegen den gleichen Grenzwert streben. Dieser Grenzwert heißt das arithmetisch-geometrische Mittel der Zahlen a und b.
Damit ist die Konvergenz der beiden Folgen gezeigt.
Seien jetzt α=liman und β=limbn die Grenzwerte der beiden Folgen(1). Wenn wir in an+1=2an+bn zum Grenzwert übergehen, ergibt sich:
α=2α+β,
was aber α=β bedeutet. Beide Grenzwerte sind gleich.
Bei der Untersuchung des arithmetisch-geometrischen Mittels können wir zwar die Konvergenz der beiden Folgen gegen den gleichen Grenzwert zeigen, sind jedoch nicht in der Lage, ihn anzugeben. Dies erfordert die Hilfe feinerer analytischer Mittel, der so genannten elliptischen Integrale.
Arithmetisches und harmonisches Mittel
Analoge Überlegungen kann man für die Folgen, die aus arithmetischem und harmonischem Mittel zweier Zahlen a und b gebildet werden, anstellen. Wir setzen:
a1=2a+b, b1=a+b2ab
und dann
an+1=2an+bn, bn+1=an+bn2anbn.(3)
Es gilt wegen Satz 5221E wieder eine zu (2) analoge Ungleichung. Man kann also analog schließen, dass beide Folgen gegen einen gemeinsamen Grenzwert konvergieren.
Diesen Grenzwert können wir diesmal jedoch einfach bestimmen. Aus (3) sieht man, dass anbn=an+1bn+1 gilt. Wenn μ der gemeinsame Grenzwert der beiden Folgen(3) ist, gilt dann auch