Sätze zum Funktionsgrenzwert
Satz 5227L
Wenn
x→x0limf(x) und
x→x0limg(x) existieren, dann gilt:
- Linearität des Grenzwertes x→x0limc⋅f(x)=c⋅limx→x0f(x) für c∈R x→x0lim(f(x)+g(x))=x→x0limf(x)+x→x0limg(x)
- x→x0lim(f(x)⋅g(x))=x→x0limf(x)⋅x→x0limg(x)
- x→x0limg(x)f(x)=x→x0limg(x)x→x0limf(x) falls x→x0limg(x)=/0
Beweis
Satz 15VD
Für eine
Funktion f gelte
x→x0limf(x)=A
und es sei
A>p (
A<q) so genügen alle nahe bei
x0 gelegenen Punke selbst der
Ungleichung f(x)>p bzw. (
f(x)<q).
Insbesondere sind
Funktionen, die an einer Stelle gegen einen positiven (negativen)
Grenzwert streben, in der Nähe dieser Stelle selbst positiv (negativ).
Beweis
Wir wählen
0<ϵ<A−p. Dann ist
A−ϵ>p. Jetzt wenden wir die Definition des
Funktionsgrenzwertes an. Danach gibt es für unser
ϵ ein
δ>0, dass für
∣x−x0∣<δ gilt:
∣f(x)−A∣<ϵ, also auch
p<A−ϵ<f(x)<A+ϵ (
Lemma 5223A)
Analog zeigt man die Behauptung im Fall
A<q □
Ein Mathematiker ist eine Maschine, die Kaffee in Theoreme verwandelt.
Paul Erdös
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