Messbare Funktionen
Eine
messbare Funktion ist in der
Mathematik definiert als eine
Funktion f aus einem
Messraum (X1,A1) in einen anderen
Messraum (X2,A2), die der Bedingung genügt, dass
∀A∈A2: f−1(A)∈A1, und somit das
Urbild jeder messbaren
Teilmenge aus
X2 eine messbare
Teilmenge von
X1 ist. Eine solche
Funktion wird auch als
A1-
A2messbar bezeichnet.
Werden die
σ-Algebren A1,A2 von Topologien
S und
T erzeugt; also
A1=σ(S) und
A2=σ(T), dann genügt es die Messbarkeit von
f für alle
U⊆T zu zeigen. Für eine
Abbildung f von einem
Messraum (X,A) nach
R gilt somit, dass
f genau dann
messbar ist, wenn
- [f≤a:a∈R]:={x∈X:f(x)≤a,a∈R}∈A.
Im großen Garten der Geometrie kann sich jeder nach seinem Geschmack einen Strauß pflücken.
David Hilbert
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