Eine beliebige Teilmengef⊆X×Y des kartesischen Produkts zweier MengenX und Y heißt Abbildung oder Funktion, falls f eindeutig ist, also einem Element x∈X durch fhöchstens ein Element y∈Y zugeordnet wird. Formal:
f⊆X×Y ist Abbildung⟺∀x,y1,y2:(x,y1)∈F∧(x,y2)∈F⟹y1=y2
Damit sind Funktionen nichts anderes als eindeutige 2-stellige Relationen.
Man schreibt dann
f:X→Y,
und mit x∈X und y∈Y symbolisiert man die Zuordnung durch
x↦y bzw. y=f(x).
Man nennt x die unabhängige Variable und y die abhängige Variable.
Die Grafik rechts verdeutlicht das Wesen der Abbildung. Die Zuordnungen sind durch Pfeile symbolisiert. Von jedem Element der linken Menge geht höchstens ein Pfeil aus.
Definitionen
Sei nun f:X→Y eine Abbildung und x∈X, y∈Y mit y=f(x). y heißt das Bild oder der Funktionswert von x. Andererseits wird x das Urbild von y genannt. Da f eine Abbildung ist, ist das Bild immer eindeutig bestimmt, falls es definiert ist. Das Urbild hingegen muss - falls definiert - nicht eindeutig sein.
Wir bezeichnen die Menge aller Urbilder eines Funktionswertes mit Df(y)={x∈X∣y=f(x)} und für B⊂Y analog Df(B)={x∈X∣∃y∈Y:y=f(x)}=y∈B⋃Df(y).
Der Definitionsbereich (Argumentbereich/ Urbildbereich) D(f)=Df:=Df(Y) von f ist die Menge aller Urbilder. Klar ist, dass Df⊆X gilt. (Teilweise sieht man auch die Bezeichnung dom(f) für Df.)
Für einer TeilmengeA⊆X heißt f(A)⊆Y analog das Bild vonA.
Der Bildbereich oder WertebereichWf=W(f):=f(X) von f ist die Menge aller Bilder:
Wf:={y∈Y∣∃x∈X:y=f(x)}.
An Stelle von Wf sieht man auch die Bezeichnung im(f).
Die quadratische Funktiony=x2 besitzt als Definitionsbereich auch alle reellen Zahlen aber als Wertebereich die nichtnegativen reellen Zahlen. Es gilt f(2)=4, also ist 4 Bild von 2. Das Urbild von 4 ist jedoch die zweielementige Menge{2,−2}.
Bei der Wurzelfunktiony=x umfasst sowohl der Definitionsbereich als auch der Wertebereich nur die nichtnegativen Zahlen.
Gleichheit von Abbildungen
Für die Gleichheit zweier Funktionenf und g können wir festhalten:
f=g⟺Df=Dg∧∀x:x∈Df⟹f(x)=g(x)
Die Forderung, dass auch die Definitionsbereiche übereinstimmen müssen, wird schnell übersehen und meist durch die Forderung des Übereinstimmens der Funktionswerte impliziert. Da aber im Allgemeinen Df eine echte Teilmenge von X ist, muss man sehr wohl überprüfen, ob die Funktionswerte beider Funktionen jeweils existieren. Ist dies gesichert folgt daraus wiederum, dass ihre Definitionsbereiche übereinstimmen müssen.
Seit die Mathematiker über die Relativitätstheorie hergefallen sind, verstehe ich sie selbst nicht mehr.
Albert Einstein
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